Allgemeine Reisebedingungen

Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Reisebedingungen werden Inhalt des zwischen Ihnen und uns zustande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen daher sorgfältig durch.

Abschluss des Reisevertrages, Anmeldung, Bestätigung

Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung), die online (Anmeldeformular auf Website), schriftlich (per E-Mail, Brief oder Fax) oder das durch das Ausfüllen des Reiseformulars vorgenommen werden kann, bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahme Ihrer Reiseanmeldung durch uns zustande. Über die Annahme informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung.

Der Vertrag zwischen Orania Zentrum und dem Kunden kommt bei Online-Bestellungen (Anmeldeformular auf der Website) wie folgt zustande:
Der verbindliche Vertrag zwischen Orania Zentrum und dem Kunden kommt mit dem Akzeptieren der AGB und dem Drücken auf den Button “Weiter zur Kasse” sowie „Bestellung abschicken“ zustande, egal für welche Zahlungsweise der Kunde sich entscheidet.

Bei einer Buchung weniger als 5 Werktage vor Reisebeginn besteht keine Verpflichtung zur Übersendung einer Reisebestätigung.

Die Reiseanmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.

Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Zusage oder durch Anzahlung und Reiseantritt erklären.

Bezahlung

Nach Vertragsschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheins gemäß § 651k Abs. 3 BGB ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis ohne Flugticket angerechnet. Das Flugticket ist nach Erhalt der Rechnung sofort zu bezahlen.
Den Restreisepreis zahlen Sie bitte bis 28 Tage vor Reisebeginn.

Stornogebühren sind immer sofort fällig.

Leistungen

Die Leistungsverpflichtung von uns ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt bzw. Beschreibung auf unserer Webseite unter Maßgabe sämtlicher Hinweise und Erläuterungen.

Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften) und Reisebüros sind von uns nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung von uns hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.

Orts- und Hotelprospekte, Prospekte lokaler Partner, Prospekte von Kooperationspartnern oder Internetinformationen von Leistungsträgern oder Partnern von uns, die nicht von uns herausgegeben werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung für uns nicht verbindlich.

Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten.

Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern.

Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.

b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen.

Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen.

Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat.

Eine Erhöhung ist insgesamt nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.

Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten.
Die vorgenannten Rechte haben Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend zu machen.

Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bitte senden Sie in diesem Fall die Rücktrittserklärung an die unter diesen Reisebedingungen aufgeführte Anschrift.

Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert:

Bis 45 Tage vor Reisebeginn 20% vom Reisepreis (mindestens jedoch 50,- Euro)
vom 44. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30% vom Reisepreis
vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50% vom Reisepreis
vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 75% vom Reisepreis
vom 6. bis 1. Tag vor Reisebeginn 90% vom Reisepreis
am Reisetag und bei Nichtanreise 100% vom Reisepreis
Die Flugticketspreise können nicht erstattet werden.

Wir behalten uns vor, in Abweichung von oben aufgeführten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen können, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

Es bleibt Ihnen in jedem Fall unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit den vorstehenden Pauschalen oder den Stornoregelungen ausgewiesen.

Ein Anspruch nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht.

Werden auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise für einen Termin dennoch Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) vorgenommen, so wird für eine solche Umbuchung, falls diese möglich ist, bis zum 94. Tag vor Reiseantritt eine Umbuchungsgebühr von EUR 50,- für jeden Umbuchungsvorgang fällig. Spätere Umbuchungswünsche sind nur in Form eines Rücktritts vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung möglich.

Entstehen durch die Umbuchung höhere Kosten, werden wir Sie darüber informieren. In diesem Fall werden wir eine Umbuchung nur durchführen, wenn Sie diese Kosten übernehmen.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung.

Wir bezahlen an den Reisenden jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an uns zurückerstattet worden sind.

Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Bis 3 Wochen vor Reisebeginn können wir bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag nach Maßgabe folgender Regelung zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Buchungsbestätigung angegeben oder dort wird auf die entsprechenden Angaben verwiesen.

b) Wir sind verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

c) Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Dieses Recht hat der Reisende unverzüglich nach Zugang der Rücktrittserklärung von uns dieser gegen übergeltend zu machen

d) Nimmt der Reisende nicht an einer Ersatzreise teil, erhält er an uns bereits geleistete Zahlungen unverzüglich voll zurückerstattet.

Wir können vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Die örtlichen Bevollmächtigen von uns (Agentur, Reiseleitung) sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von uns wahrzunehmen.

Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt

Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen höherer Gewalt verweisen wir auf § 651j BGB. Dieser hat folgenden Wortlaut:

„a) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.

b) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“

Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter „www.auswaertiges-amt.de“ sowie unter der Telefonnummer: (030) 5000-2000.

Obliegenheiten des Reisenden, Abhilfe, Minderung, Kündigung durch den Reisenden

Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

Sie können eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, uns den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen.

Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes.

Der Reisende ist verpflichtet, Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber uns geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber uns und nur unter der nachstehenden Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

Beschränkung der Haftung

Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.

Für alle gegen uns gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden beschränkt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind.

Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme prüfen. Für Unfälle, die bei Sportausübung und anderen Ferienaktivitäten auftreten haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft.

Verjährung

Ansprüche des Reisenden gegenüber uns, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen dem Reisenden und uns Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Reiseteilnehmer oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis usw) vorliegen.

Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.

Soweit aus den genannten Vorschriften dem Reisenden Schwierigkeiten entstehen, die seine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so berechtigt ihn dies nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag.

Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendigen Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.

Rechtswahl und Gerichtsstand

Sie können uns nur an unserem Sitz verklagen.

Bei Klagen gegen uns im Ausland bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisenden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Für Klagen durch uns gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist unser Sitz maßgebend.

Reiseveranstalter:

ORANIA ZENTRUM EOOD Gesundheits- und Fortbildungszentrum
Prof. Atanas Ishirkov Str. 7, App. 48, 1700 Sofia, BULGARIA